Gemeindevorstand Breil/Brigels
Verbot für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern
Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist immer eine Gefahr für Flur- und Waldbrände. Deshalb ist grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten. Aktuelle Informationen betreffend Waldbrandgefahr finden Sie auf der Homepage des Amtes für Wald und Naturgefahren www.wald.gr.ch.
Gemäss dem Polizeigesetz der Gemeinde ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern für sämtliche Festlichkeiten auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten worden. Dies gilt auch für die Nationalfeier vom 1. August. Mit diesem Verbot möchten wir auch noch einen kleinen Beitrag zum Schutz von Natur und Umwelt beitragen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und bedanken uns für das Verständnis.