Pilzberatung und Schonzeit


Schonzeiten und erlaubte Mengen

Das Sammeln von Pilzen ist in Graubünden gesetzlich geregelt.

Schonzeit: vom 1. bis und mit 10. jedes Monats
Erlaubte Menge: 2 kg pro Person und Tag
Verboten: Das mutwillige Zerstören von Pilzen
Das Verwenden von Geräten aller Art
Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen, ausgenommen Familien

www.anu.gr.ch


Kontrollstellen in unserer Region

Die Pilzberatung Surselva hat eine lange Tradition. Sie besteht bereits seit mehr als 40 Jahren.
Lassen Sie Ihre Pilzernte, für Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Freunde und Bekannten, kontrollieren. Eine Verwechslung mit Giftpilzen kann viel Leid und hohe Spitalkosten verursachen.

www.pilzberatungsurselva.info