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Gemeinde Breil/Brigels

Teilrevidiertes Energiegesetz des Kantons Graubünden

Der Kanton Graubünden hat seine Hausaufgaben im Bereich Energie-Effizienz am Bau gemacht. Im Wesentlichen werden die gesetzlichen Anforderungen an den "Stand der Technik" angepasst.

Mit der Teilrevision des Kantonalen Energiegesetzes folgen die gesetzlichen Grundlagen im Gebäudebereich den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich aus dem Jahr 2014 (MuKEn 2014). Das teilrevidierte kantonale Energiegesetz (BEG) wie auch die dazugehörige kantonale Energieverordnung (BEV) tritt am 1.1.2021 in Kraft – ohne Übergangsfrist. Nach wie vor sind die Gemeinden für den Vollzug der Bauvorschriften zuständig.

Das Wichtigste hier in Kürze: 

Neubauten:

  • die Anforderungen an die Wärmedämmung wie an die Wärmeerzeugung werden erhöht.
  • Neubauten haben die Pflicht zur Eigenstromerzeugung.

Sanierungen:

  • Beim Wärmeerzeugerersatz sind 10% erneuerbare Energie oder ein geringerer Verbrauch im gleichen Umfang gefordert. Dazu wird eine Meldepflicht eingeführt.

Die Informationen und Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.breil.ch/de/online-schalter/gesuche-und-bewilligungen/baugesuch/

Vollzug:

  • Die Einführung der "Privaten Kontrolle" ergänzt und vereinfacht den bisherigen Vollzug.

Förderung:

  • Neu werden winterstromoptimierte Photovoltaik-Anlagen gefördert.

Eine Übersicht mit den Details finden Sie unter: www.energienachweis.gr.ch, da sind für alle Bereiche die Nachweisformulare, die ausführlichen Vollzugshilfen und jeweils das Wichtigste in Kürze griffbereit.



Bauamt Breil/Brigels