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Online-Anmeldung zur Arbeitsvermittlung

Arbeitslosigkeit - wie weiter?

Online-Anmeldung zur Arbeitsvermittlung

Per 1. Juli 2021 trat einmal mehr eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft.

Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Möglichkeit für Stellensuchende bzw. Arbeitslose, sich online zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Deshalb entlässt der Gesetzgeber die Gemeinden per 1. Juli 2021 aus dem Vollzug der Arbeitslosenversicherung.

Für Stellensuchende bzw. Arbeitslose bedeutet das folgendes:

  1. Wer sich persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden möchte, kann das weiterhin machen, muss das aber neu im örtlich zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) machen.
  2. Die stellensuchende Person kann sich online auf www.arbeit.swiss zur Arbeitsvermittlung anmelden. Eine Anleitung finden Sie auf www.kiga.gr.ch .
  3. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr RAV oder an die Hotline Anmeldung unter 081 257 30 84.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.


Gemeindeverwaltung Breil/Brigels