Gäste- und Tourismustaxen


Ferienwohnungen

Die Gäste- und Tourismustaxen werden jährlich pauschal abgerechnet. Für die Berechnung ist die Wohnungsgrösse (M2) massgebend. Für die Erhebung der M2 ist die amtliche Schätzung relevant.

Die Rechnung wird dem Besitzer der Wohnung gesendet.

Es wird zwischen Eigennutzung und Vermietung unterschieden.

Mieterwechsel oder Nutzungsänderungen sind der Gemeinde mitzuteilen

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Gesetze

Gesetz über Gäste- und Tourismustaxen ab 01.01.2019
Ausführungsbestimmungen zum Tourismusgesetz ab 01.01.2019

Gäste- und Tourismustaxen ab 01.01.2019