Hundesteuer

Hundesteuer

- 1. Hund= CHF 75.00
- Jeder weitere Hund im gleichen Haushalt = CHF 150.00
- Die ersten 3 Monate sind gratis (Welpen)



Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

Für Ersthundehalter

Die Gemeinde muss informiert werden:
Die Gemeindeverwaltung erstellt einen Account in der Hundedatenbank AMICUS.
(Die Zugangsdaten erhalten Sie per Post.)

Facultativ (ab 01.01.2017)
Bevor Sie sich dazu entschliessen einen Hund anzuschaffen, gibt es die Möglichkeit einen theoretischen Kurs SKN zu absolvieren.
(Die Kursbestätigung können Sie der Gemeinde einreichen.)


Chip

Der Hund ist bereits gechipt:
Der Vorbesitzer muss den Hund via AMICUS dem neuen Hundehalter weitergeben. Dazu benötigt der Vorbesitzer die „Personen ID“ des Nachfolgers. Dann können Sie sich unter AMICUS einloggen und den Hund in Ihrem Konto annehmen.
(Sie können auch den Tierarzt oder der Gemeinde bitten dies zu erledigen.)


Der Hund ist noch nicht gechipt:
Dann müssen Sie mit dem Hund zum Tierarzt, dieser wird ihn chipen, in der AMICUS Datenbank erfassen und Ihnen zuordnen.


Hundeimport vom Ausland

Wird der Hund vom Ausland eingeführt? Dann müssen Sie mit dem Hund innerhalb von 10 Tagen zu einem Schweizer Tierarzt. Dieser wird Ihnen den Hund via AMICUS zuordnen.


Hundesteuer

Die Gemeinde ist wie folgt zu orientieren: 
- innerhalb von 30 Tagen seit der Anschaffung des Hundes
- innerhalb von 3 Monaten seit der Geburt des Hundes (Züchter)
- innerhalb von 30 Tagen seit dem Zuzug

Die Hundesteuer wird pro Rata für das laufende Jahr ausgerechnet.

Im folgenden Jahr erhalten Sie dann automatisch eine Rechnung mit der Hundesteuer.


Verantwortung im AMICUS

Sie sind verantwortlich, dass folgende Ereignisse via AMICUS erfasst werden:
(Sie können auch den Tierarzt oder der Gemeinde bitten dies zu erledigen.)

- Abgabe und Übernahme des Hundes
- Tod des Hundes
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland


Gesetze

Sozialkontakt, Bewegung und Umgang mit Hunden
(Art.70-73 TSchV)

Der Hundehalter muss Vorkehrungen treffen, damit der Hund Menschen und Tiere
nicht gefährdet
(Art. 77 TSchV)


Facultativ (ab 01.01.2017):
Es gibt die Möglichkeit einen praktischen Kurs SKN mit dem Hund zu absolvieren.
(Die Kursbestätigung können Sie der Gemeinde einreichen.)

 

info@amicus.ch
www.amicus.ch

 

 

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Augen auf beim Hundekauf