Leumundszeugnisse sind die Ausnahme. Handlungsfähigkeitszeugnisse sind der Normalfall und ersetzen die bisherigen Leumundszeugnisse. Es ist jedoch möglich, dass die Angaben im Handlungsfähigkeitszeugnis für bestimmte amtliche Zwecke nicht genügen. In diesen Fällen kann bei der Gemeinde ein Leumundszeugnis angefordert werden.
Das Gesuch kann über den Online-Schalter eingereicht werden. Der Grund, wofür das Zeugnis verwendet wird, ist anzugeben. Damit das Gesuch bearbeitet werden kann muss zusätzlich noch eine Kopie der ID oder des Passes und ein aktueller Strafregisterauszug eingereicht werden.